Seit 1. Juni 2015 ist das "sogennannte" Bestellerprinzip rechtsverbindlich in Kraft getreten. Seit diesem Datum ändert sich die klassiche Thematik der Maklerprovision.
(diese Gesetz betrifft ausschließlich die Wohnungsvermietung)
Wir haben uns - selbstverständlich der neuen Gesetzlage - umgestellt und möchten Ihnen "als Auftraggeber" in Stichworte unsere Tätigkeit für Sie vorstellen.
Noch eine wichtige Anmerkung: die Maklerprovision sind Werbungskosten und können somit bei Ihrer Einkommenssteuer steuerlich absetzen.
Unsere Tätigkeit für die Vermietung Ihrer Immobilien im Überblick:
- Bestandaufnahme inklusive Gespräch über den passenden
Mieter für Ihre Immobilie (Zielgruppe)
- Mietpreisanalyse unter Berücksichtung des Marktpreises sowie
der gesetzlichen Bestimmungen
- Aufklärung über die gesetzlichen Maßnahmen
(z. B. Energieausweis, Feuermelder etc.)
- ggf. Vermittlung/Überwachung von Handwerkern bei
anstehenden Renovierungsmaßnahmen
- professionelles Fotoshooting inkl. Nachbearbeitung
- Exposéerstellung
- Information des Angebots an vorhandene Mietinteressenten
- Veröffentlichung in den Printmedien (nach Absprache)
- Veröffentlichung Ihres Angebotes auf unserer Homepage
- Veröffentlichung Ihres Angebotes auf:
Immobilienscout24, Immonet, Immowelt
- Vereinbarung von Besichtigungsterminen
- Durchführung von Besichtigungsterminen
- Einholung von Selbstauskünften sowie Bonitätsprüfung der
Mietinteressenten
- persönliche Vorstellung des Mietinteressenten
- gemeinsame Gestaltung des Mietvertrages
- Übergabeprotokoll inklusive Zählerstände/Schlüssel
- Meldebestätigung der Mieter an das Einwohnermeldeamt
(ab 1. November 2015 - Pflicht!)
Die Gebühren - vom Auftraggeber/Vermieter - sind:
bis € 500 Kaltmiete = 1,5 Monatsmieten inklusive MwSt.
über € 500 Kaltmiete = 1,19 Monatsmieten inklusive MwSt.
Fällg und zahlbar mit Abschluss eines Mietvertrages. Ggf. sind Gebühren für die Erstellung eines Energieausweises etc. separat zu berechnen.
Rufen Sie uns an.
Der Immobilienprofi vor Ort: 06150-5417177